Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Alle Inkassoschreiben (Erstschreiben, Mahnungen, Gebührenaufstellungen)
- ✓Nachweis, dass die Forderung bestritten, verjährt oder unberechtigt ist
- ✓Dokumentation der Kontaktversuche (Anrufe mit Datum und Uhrzeit, E-Mails, SMS)
- ✓Vertrag oder Unterlagen zum angeblichen Forderungsgrund (falls vorhanden)
- ✓Schufa-Selbstauskunft (um zu prüfen, ob bereits ein Eintrag erfolgt ist)
- ✓Registrierungsnachweis des Inkassounternehmens (prüfbar über das Rechtsdienstleistungsregister)
⏰ Frist
Frist von 14 Tagen zur Bestätigung der Einstellung der Kontaktaufnahme und ggf. zum Nachweis der Berechtigung der Forderung. Bei unberechtigtem Schufa-Eintrag: sofortige Löschung fordern.
🏛️ Behörde
Verbraucherzentrale (Beratung und Abmahnbefugnis nach UWG). Zuständige Aufsichtsbehörde für das RDG (Amts- oder Landgericht des Sitzes des Inkassounternehmens). Datenschutzaufsichtsbehörde (bei DSGVO-Verstößen). Zivilgericht (Unterlassungsklage). Schufa (Antrag auf Löschung unrechtmäßiger Einträge).
⚖️ Rechtsgrundlage
RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz — Registrierungspflicht, Berufspflichten), § 7 UWG (unzumutbare Belästigung), §§ 195, 199 BGB (Verjährung), § 31 Abs. 2 BDSG (Voraussetzungen für Schufa-Eintrag), DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung), BGB §§ 823, 1004 (Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Belästigung). Inkassogebührendeckelung seit 2021 (§ 13e RVG i.V.m. Inkassokostenverordnung).
Experten-Tipps
- 1Prüfen Sie die Registrierung des Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Nicht registrierte Unternehmen dürfen keine Inkassodienstleistungen erbringen.
- 2Bestreiten Sie unberechtigte Forderungen immer schriftlich — mündliche Bestreitungen sind schwer nachweisbar.
- 3Erheben Sie die Einrede der Verjährung ausdrücklich, wenn die 3-Jahres-Frist abgelaufen ist. Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden — sie wirkt nicht automatisch.
- 4Holen Sie eine Schufa-Selbstauskunft ein (kostenlos einmal jährlich nach Art. 15 DSGVO), um zu prüfen, ob bereits ein Eintrag erfolgt ist.
- 5Ein Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung ist unzulässig. Fordern Sie in diesem Fall die sofortige Löschung beim Inkassounternehmen und direkt bei der Schufa.
- 6Verbraucherzentralen bieten Beratung bei Inkassoproblemen an und können bei systematischen Verstößen selbst abmahnen.
