Unterlassungsschreibende

Inkassobelästigung stoppen — Unterlassungsschreiben nach deutschem Recht | Generator

Inkassounternehmen in Deutschland unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und müssen bei der Forderungseintreibung zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten. Verstöße gegen diese Vorgaben begründen einen Unterlassungsanspruch und können wettbewerbsrechtlich (UWG) sowie datenschutzrechtlich (DSGVO) relevant sein. Häufige Verstöße von Inkassounternehmen: Geltendmachung unberechtigter oder verjährter Forderungen, überhöhte Inkassogebühren (die seit 2021 gesetzlich gedeckelt sind), Drohungen mit Maßnahmen, die rechtlich nicht vorgesehen sind (z.B. Schufa-Eintrag ohne Rechtsgrundlage), wiederholte belästigende Anrufe (Verstoß gegen § 7 UWG — unzumutbare Belästigung), Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, Nachbarn oder Familienangehörigen über die Forderung, und irreführende Darstellungen (z.B. amtlich wirkende Briefköpfe oder Drohung mit Gerichtsvollzieher ohne Titel). Bei der Abwehr unzulässiger Inkassoforderungen gibt es zwei Ebenen: Bestreitung der Forderung (wenn die Forderung selbst unberechtigt oder verjährt ist) und Unterlassung der belästigenden Methoden (wenn die Art der Eintreibung gegen gesetzliche Vorgaben verstößt). Beide können in einem Schreiben kombiniert werden. Seit der Inkassorechtsreform 2021 sind Inkassogebühren gedeckelt: Für Forderungen bis 500 € darf die Inkassogebühr maximal 0,5 der Rechtsanwaltsgebührentabelle betragen. Überhöhte Gebühren müssen nicht gezahlt werden. Ein Schufa-Eintrag durch ein Inkassounternehmen ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig (§ 31 Abs. 2 BDSG) — die Forderung muss unstrittig und fällig sein, und der Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein mit Androhung des Eintrags.

Ihre Situation verstehen

Ein Inkassounternehmen kontaktiert Sie mit einer Forderung, die unberechtigt ist, oder verwendet unzulässige Methoden der Eintreibung. Typische Konstellationen: - Sie erhalten Inkassoschreiben für eine Forderung, die Sie nie eingegangen sind — etwa aus Abo-Fallen, untergeschobenen Verträgen oder Identitätsdiebstahl. - Die Forderung ist verjährt: Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB), bei titulierten Forderungen 30 Jahre (§ 197 BGB). - Die Inkassogebühren sind überhöht: Seit 2021 gelten gesetzliche Deckelungen. Kosten, die die Deckelung überschreiten, müssen nicht gezahlt werden. - Das Inkassounternehmen droht mit Schufa-Eintrag, obwohl die Forderung bestritten ist — ein Eintrag bei strittiger Forderung verstößt gegen § 31 Abs. 2 BDSG. - Wiederholte Anrufe zu unzumutbaren Zeiten, Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz oder Drohungen mit Maßnahmen, die rechtlich nicht vorgesehen sind. - Das Inkassounternehmen handelt ohne gültige Registrierung nach dem RDG oder vertritt eine Forderung, für die es nicht bevollmächtigt ist.

Was Sie vorbereiten müssen

  • Alle Inkassoschreiben (Erstschreiben, Mahnungen, Gebührenaufstellungen)
  • Nachweis, dass die Forderung bestritten, verjährt oder unberechtigt ist
  • Dokumentation der Kontaktversuche (Anrufe mit Datum und Uhrzeit, E-Mails, SMS)
  • Vertrag oder Unterlagen zum angeblichen Forderungsgrund (falls vorhanden)
  • Schufa-Selbstauskunft (um zu prüfen, ob bereits ein Eintrag erfolgt ist)
  • Registrierungsnachweis des Inkassounternehmens (prüfbar über das Rechtsdienstleistungsregister)

Frist

Frist von 14 Tagen zur Bestätigung der Einstellung der Kontaktaufnahme und ggf. zum Nachweis der Berechtigung der Forderung. Bei unberechtigtem Schufa-Eintrag: sofortige Löschung fordern.

🏛️ Behörde

Verbraucherzentrale (Beratung und Abmahnbefugnis nach UWG). Zuständige Aufsichtsbehörde für das RDG (Amts- oder Landgericht des Sitzes des Inkassounternehmens). Datenschutzaufsichtsbehörde (bei DSGVO-Verstößen). Zivilgericht (Unterlassungsklage). Schufa (Antrag auf Löschung unrechtmäßiger Einträge).

⚖️ Rechtsgrundlage

RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz — Registrierungspflicht, Berufspflichten), § 7 UWG (unzumutbare Belästigung), §§ 195, 199 BGB (Verjährung), § 31 Abs. 2 BDSG (Voraussetzungen für Schufa-Eintrag), DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung), BGB §§ 823, 1004 (Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Belästigung). Inkassogebührendeckelung seit 2021 (§ 13e RVG i.V.m. Inkassokostenverordnung).

Experten-Tipps

  1. 1Prüfen Sie die Registrierung des Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Nicht registrierte Unternehmen dürfen keine Inkassodienstleistungen erbringen.
  2. 2Bestreiten Sie unberechtigte Forderungen immer schriftlich — mündliche Bestreitungen sind schwer nachweisbar.
  3. 3Erheben Sie die Einrede der Verjährung ausdrücklich, wenn die 3-Jahres-Frist abgelaufen ist. Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden — sie wirkt nicht automatisch.
  4. 4Holen Sie eine Schufa-Selbstauskunft ein (kostenlos einmal jährlich nach Art. 15 DSGVO), um zu prüfen, ob bereits ein Eintrag erfolgt ist.
  5. 5Ein Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung ist unzulässig. Fordern Sie in diesem Fall die sofortige Löschung beim Inkassounternehmen und direkt bei der Schufa.
  6. 6Verbraucherzentralen bieten Beratung bei Inkassoproblemen an und können bei systematischen Verstößen selbst abmahnen.

Bereit, Ihr Schreiben zu erstellen?

Erstellen Sie in wenigen Minuten ein professionelles Schreiben

Dieses Schreiben jetzt erstellen

Dieses Schreiben in anderen Sprachen

Dasselbe Schreiben — lokalisierte Vorlagen mit landesspezifischen Rechtsverweisen.