Unterlassungsschreibende

Belästigung stoppen — Unterlassungsschreiben nach deutschem Recht | Vorlage & Generator

Belästigung hat viele Formen: wiederholte unerwünschte Anrufe, Drohnachrichten, Cyberstalking, Einschüchterung am Arbeitsplatz oder durch Nachbarn. In Deutschland steht Ihnen ein klar definierter Rechtsrahmen zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren. Strafrechtlich ist Nachstellung (Stalking) seit 2007 als eigenständiger Straftatbestand in § 238 StGB geregelt. Seit der Verschärfung 2021 genügt bereits ein einzelner schwerwiegender Vorfall — es muss kein wiederholtes Muster mehr nachgewiesen werden. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Stalking ist ein Antragsdelikt — Sie müssen also aktiv Strafantrag bei der Polizei stellen. Zivilrechtlich begründet Belästigung einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG). Ein Unterlassungsschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der typische erste Schritt: Es dokumentiert die Vorfälle, fordert die sofortige Beendigung und schafft die Grundlage für eine einstweilige Verfügung, falls die Belästigung fortgesetzt wird. Zusätzlich bietet das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bei Nachstellung, Bedrohung und körperlicher Gewalt die Möglichkeit, beim Familiengericht eine Schutzanordnung zu beantragen — etwa ein Kontakt- und Näherungsverbot. Diese Anordnung ist unmittelbar vollstreckbar und ein Verstoß ist strafbar. Ein Unterlassungsschreiben ist die Brücke zwischen der informellen Aufforderung und dem gerichtlichen Vorgehen. Es zeigt dem Belästiger, dass Sie die Sache ernsthaft verfolgen, und schafft eine belastbare Dokumentation für alle weiteren Schritte.

Ihre Situation verstehen

Jemand belästigt Sie durch anhaltende unerwünschte Kontakte und Ihre bisherigen Bitten um Unterlassung wurden ignoriert. Typische Konstellationen im deutschen Recht: - Wiederholte Anrufe, Nachrichten, E-Mails oder Briefe trotz ausdrücklicher Aufforderung zum Unterlassen. Bereits das beharrliche Kontaktsuchen gegen den erklärten Willen kann den Tatbestand des § 238 StGB erfüllen. - Cyberstalking: Verfolgung über soziale Medien, Fake-Accounts, Doxxing (Veröffentlichung privater Daten), koordinierte Online-Belästigungskampagnen. Der § 238 StGB erfasst ausdrücklich auch die Nutzung von Telekommunikationsmitteln. - Ex-Partner oder frühere Bekannte, die den Kontakt nicht beenden. In vielen Stalking-Fällen besteht eine frühere Beziehung zwischen Täter und Opfer. Das GewSchG bietet hier besonders wirksame Schutzinstrumente. - Nachbarschaftsbelästigung: Systematisches Klingeln, Überwachen, Beschimpfen oder Einschüchtern durch Nachbarn. Neben dem Unterlassungsschreiben kann eine Mietminderung oder — bei Mietern — eine Beschwerde beim Vermieter in Betracht kommen. - Belästigung am Arbeitsplatz (Mobbing): Obwohl arbeitsrechtliche Verfahren hier vorrangig sind (Beschwerde nach § 13 AGG), kann ein Unterlassungsschreiben bei Belästigung durch Kollegen außerhalb des Arbeitsplatzes sinnvoll sein. - Einschüchterung und Drohungen: Wenn Drohungen glaubhaft sind, ist neben dem Unterlassungsschreiben eine Strafanzeige wegen Bedrohung (§ 241 StGB) und ggf. ein Antrag nach dem GewSchG dringend empfehlenswert.

Was Sie vorbereiten müssen

  • Detailliertes Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Art und Inhalt jedes Vorfalls
  • Screenshots, Nachrichten, E-Mails, Chat-Verläufe, Aufnahmen (soweit zulässig)
  • Name und Kontaktdaten des Belästigers, soweit bekannt
  • Nachweise früherer Unterlassungsaufforderungen (mündlich oder schriftlich)
  • Polizeiliche Vorgänge, Strafanzeigen oder Aktenzeichen, falls vorhanden
  • Zeugenaussagen von Nachbarn, Kollegen oder Freunden
  • Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Folgen der Belästigung

Frist

Sobald ausreichend Vorfälle dokumentiert sind, versenden. Setzen Sie eine Frist von 7–10 Tagen zur schriftlichen Bestätigung der Unterlassung. Bei Fortsetzung der Belästigung: Strafantrag nach § 238 StGB, Antrag auf Schutzanordnung (GewSchG) und/oder Antrag auf einstweilige Verfügung beim Zivilgericht.

🏛️ Behörde

Polizei und Staatsanwaltschaft (Strafantrag nach § 238 StGB Nachstellung, § 241 StGB Bedrohung). Zivilgericht (Unterlassungsklage nach §§ 823, 1004 BGB). Familiengericht (Schutzanordnung nach GewSchG). Bei Arbeitsplatzbezug: Arbeitgeber, Betriebsrat, AGG-Beschwerdestelle.

⚖️ Rechtsgrundlage

§ 238 StGB (Nachstellung/Stalking), § 241 StGB (Bedrohung), §§ 823, 1004 BGB analog (Unterlassungsanspruch), Art. 1, 2 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht), Gewaltschutzgesetz (GewSchG) §§ 1–4 (Schutzanordnungen bei Gewalt und Nachstellung), § 4 GewSchG (Strafbarkeit bei Verstoß gegen Schutzanordnung).

Experten-Tipps

  1. 1Stalking (§ 238 StGB) ist ein Antragsdelikt — ohne Ihren Strafantrag wird die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht tätig. Stellen Sie den Antrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  2. 2Führen Sie ein Stalking-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, Art des Kontakts, Inhalt, Zeugen. Gerichte erkennen solche Protokolle als starkes Beweismittel an.
  3. 3Nach dem GewSchG können Sie beim Familiengericht eine Schutzanordnung beantragen — Kontaktverbot, Näherungsverbot, Wohnungszuweisung. Ein Verstoß gegen die Anordnung ist nach § 4 GewSchG strafbar.
  4. 4Versenden Sie das Unterlassungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.
  5. 5Fordern Sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung — nur so wird die Wiederholungsgefahr im Rechtssinne ausgeräumt.
  6. 6Bei akuter körperlicher Gefahr oder glaubhaften Gewaltandrohungen: sofort Polizei (110) rufen. Ein Unterlassungsschreiben ist kein Ersatz für Notfallmaßnahmen.
  7. 7Bei Cyberstalking über Social-Media-Plattformen: Zusätzlich die Melde- und Blockierfunktionen der Plattformen nutzen und Screenshots sichern, bevor Inhalte gelöscht werden.

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