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DSGVO-Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen

Wenn ein Unternehmen Ihre DSGVO-Rechte verletzt (z. B. Auskunft, Löschung), können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.

Ihre Situation verstehen

Sie haben versucht, Ihre DSGVO-Rechte gegenüber einem Unternehmen durchzusetzen (Auskunft, Berichtigung, Löschung), aber keine Antwort erhalten oder eine unzureichende. Eine formale Beschwerde an die Aufsichtsbehörde stellt den Sachverhalt dar und beantragt Maßnahmen.

Was Sie vorbereiten müssen

  • Beschreibung des Vorfalls und der betroffenen Daten
  • Korrespondenz mit dem Unternehmen (E-Mails, Ticketnummern)
  • Fristen und Daten (wann Sie angefragt haben)
  • Screenshots/Belege (optional)

Experten-Tipps

  • 1.Formuliere klare Anträge (z. B. Untersuchung, Anordnung, Bußgeldprüfung)
  • 2.Füge Belege an und strukturiere die Chronologie
  • 3.Verweise auf relevante DSGVO-Artikel (sofern bekannt)
  • 4.Behalte eine sachliche, präzise Darstellung bei

Benötigtes Dokument

📄
Formelle Beschwerde
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