Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Mietvertrag
- ✓Detaillierte Dokumentation des Vorfalls mit Datum und Beweisen
- ✓Polizeiliche Berichte oder Anzeigen
- ✓Zeugenaussagen
- ✓Fotos von Schäden oder Gefährdungen
- ✓Vorherige Abmahnungen (falls vorhanden — stärken die Position)
⏰ Frist
Sofortige Wirkung. Die Kündigung muss zeitnah nach Kenntnis des Verstoßes ausgesprochen werden — längeres Zuwarten kann als Duldung gewertet werden.
🏛️ Behörde
Amtsgericht (Räumungsklage, ggf. einstweilige Verfügung). Polizei (bei Straftaten, Bedrohung). Staatsanwaltschaft (bei schweren Straftaten).
⚖️ Rechtsgrundlage
§ 543 Abs. 1 und 2 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund), § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB (Entbehrlichkeit der Abmahnung), § 569 Abs. 2 BGB (nachhaltige Störung des Hausfriedens), § 568 BGB (Schriftform).
Experten-Tipps
- 1Die Schwelle für eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist hoch. Dokumentieren Sie den Vorfall so detailliert wie möglich.
- 2Erklären Sie immer hilfsweise die ordentliche Kündigung — als Sicherheitsnetz.
- 3Bei Straftaten: parallel Anzeige bei der Polizei erstatten.
- 4Sprechen Sie die Kündigung zeitnah aus — Zuwarten schwächt Ihre Position.
- 5Lassen Sie den Entwurf in diesen schweren Fällen immer anwaltlich prüfen.
