Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Mietvertrag — Beginn des Mietverhältnisses, aktuelle Miete, Anzahl der Mieter
- ✓Bei Eigenbedarf: Name und Verwandtschaftsgrad der Person, die einziehen soll, und Grund des Bedarfs
- ✓Bei wirtschaftlicher Verwertung: Darstellung der geplanten Maßnahmen und der wirtschaftlichen Nachteile bei Fortbestand des Mietverhältnisses
- ✓Bei Pflichtverletzung: Dokumentation der Verstöße mit Daten, vorherige Abmahnungen
- ✓Datum des Mietbeginns (bestimmt die Kündigungsfrist: 3, 6 oder 9 Monate)
- ✓Angaben zu allen Mietern (die Kündigung muss allen erklärt werden)
- ✓Angaben zu allen Vermietern (alle müssen die Kündigung erklären)
⏰ Frist
Kündigungsfristen nach § 573c BGB: bis 5 Jahre Mietdauer — 3 Monate; 5-8 Jahre — 6 Monate; über 8 Jahre — 9 Monate. Jeweils zum Monatsende. Zugang spätestens am 3. Werktag des Monats, damit die Frist zum Ende dieses Monats zu laufen beginnt. Widerspruchsfrist des Mieters: spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses.
🏛️ Behörde
Amtsgericht am Ort der Mietsache (Räumungsklage nach § 29a ZPO). Gerichtsvollzieher (Zwangsräumung nach rechtskräftigem Urteil). In einigen Bundesländern: obligatorische Schlichtung vor Klageerhebung bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten.
⚖️ Rechtsgrundlage
§ 573 BGB (berechtigtes Interesse — Eigenbedarf Nr. 2, wirtschaftliche Verwertung Nr. 3, Pflichtverletzung Nr. 1). § 573a BGB (erleichterte Kündigung bei Einliegerwohnungen). § 573c BGB (Kündigungsfristen 3/6/9 Monate). § 568 BGB (Schriftform, Begründungspflicht, Hinweis auf Widerspruchsrecht). §§ 574-574c BGB (Sozialklausel — Widerspruchsrecht des Mieters bei Härte). § 826 BGB (Schadensersatz bei vorgeschobenem Eigenbedarf).
Experten-Tipps
- 1Die Kündigung muss den Kündigungsgrund konkret benennen. Bei Eigenbedarf: wer zieht ein, warum, warum gerade jetzt und warum gerade diese Wohnung. Pauschale Begründungen reichen nicht.
- 2Prüfen Sie die Kündigungsfrist anhand des Mietbeginns: unter 5 Jahren → 3 Monate, 5-8 Jahre → 6 Monate, über 8 Jahre → 9 Monate. Fehler bei der Frist machen die Kündigung unwirksam.
- 3Vergessen Sie nicht den Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574-574b BGB. Das Fehlen macht die Kündigung nicht unwirksam, verlängert aber die Frist für den Widerspruch.
- 4Die Kündigung muss von allen Vermietern an alle Mieter erklärt werden. Fehlt ein Vermieter oder ein Mieter, ist die Kündigung diesem gegenüber unwirksam.
- 5Senden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben und bewahren Sie den Beleg auf. Bei persönlicher Übergabe: Zeuge und schriftliches Übergabeprotokoll.
- 6Vorgeschobener Eigenbedarf kann teuer werden — ziehen Sie oder der Angehörige nicht tatsächlich ein, drohen Schadensersatzansprüche des Mieters.
- 7Rechnen Sie mit einem Widerspruch des Mieters nach § 574 BGB, insbesondere bei älteren, kranken oder schwangeren Mietern. Das Gericht wägt dann die Interessen ab.
- 8Selbsthilfe ist strafbar. Auch bei berechtigter Kündigung dürfen Sie weder Schlösser tauschen noch Strom abstellen. Ausschließlich der Gerichtsvollzieher darf nach Urteil räumen.
