Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Kopie der erhaltenen Kündigung
- ✓Dokumentation Ihrer Rechtsausübung mit Datum (Mängelanzeige, Mietminderung, Beschwerde)
- ✓Zeitliche Abfolge: Datum der Rechtsausübung → Datum der Kündigung
- ✓Korrespondenz mit dem Vermieter
- ✓Mietvertrag
- ✓Nachweise des Mangels oder Grundes Ihrer Beschwerde
⏰ Frist
Antworten Sie innerhalb von 1-2 Wochen schriftlich. Widerspruch nach § 574 BGB: spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses.
🏛️ Behörde
Amtsgericht (Räumungsklage — der Mieter macht die Retorsion im Verfahren geltend). Mieterverein (Rechtsberatung und Vertretung). Rechtsberatungsstelle.
⚖️ Rechtsgrundlage
§ 242 BGB (Rechtsmissbrauch — Retorsionskündigung), §§ 574-574c BGB (Sozialklausel — Widerspruchsrecht bei Härte), § 536 BGB (Mietminderung bei Mängeln), BGH-Rechtsprechung zur Retorsionskündigung.
Experten-Tipps
- 1Dokumentieren Sie den zeitlichen Zusammenhang: Wann haben Sie den Mangel gemeldet? Wann kam die Kündigung? Je kürzer der Zeitraum, desto stärker die Vermutung der Retorsion.
- 2Antworten Sie schriftlich und weisen Sie die Kündigung als retorsionsmotiviert zurück.
- 3Sammeln Sie alle Beweise: Mängelanzeige, E-Mails, Fotos des Mangels, Antworten des Vermieters.
- 4Nutzen Sie zusätzlich den Widerspruch nach § 574 BGB (Sozialklausel), falls Härtegründe vorliegen.
- 5Kontaktieren Sie einen Mieterverein — die Mitgliedschaft umfasst Rechtsberatung und oft Prozessvertretung.
- 6Ziehen Sie nicht aus — die Kündigung ist bei Retorsion unwirksam.
