Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Mietvertrag mit der verletzten Klausel
- ✓Dokumentation des Verstoßes: Datum, Art, Häufigkeit
- ✓Fotos, Lärmprotokolle, Nachbarbeschwerden
- ✓Vorherige Korrespondenz zum Thema
- ✓Angaben zum Mieter
⏰ Frist
Abmahnung: sofort nach Feststellung und Dokumentation. Frist zur Abhilfe: 7-30 Tage je nach Verstoß. Kündigung: nach erfolgloser Abmahnung. Ordentliche Kündigung: 3-9 Monate. Fristlose Kündigung: sofortige Wirkung.
🏛️ Behörde
Amtsgericht am Ort der Mietsache (Räumungsklage). Bei Ruhestörung zusätzlich Ordnungsamt/Polizei.
⚖️ Rechtsgrundlage
§ 543 BGB (fristlose Kündigung bei wichtigem Grund), § 543 Abs. 3 BGB (Abmahnung als Voraussetzung), § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB (ordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung), § 541 BGB (Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch), § 568 BGB (Schriftform).
Experten-Tipps
- 1Beschreiben Sie den Verstoß konkret mit Datum, Uhrzeit und Beweismitteln. Pauschale Abmahnungen sind wirkungslos.
- 2Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe — zu kurz kann als unverhältnismäßig gewertet werden.
- 3Dokumentieren Sie alles: Fotos, Nachbarbeschwerden, Polizeiberichte. Im Räumungsprozess zählen Beweise.
- 4Prüfen Sie, ob der Verstoß die Schwelle zur fristlosen Kündigung erreicht oder ob eine ordentliche Kündigung ausreicht.
- 5Senden Sie die Abmahnung per Einwurfeinschreiben. Bewahren Sie den Beleg auf.
- 6Bei fortgesetztem Verstoß: kombinieren Sie fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung.
- 7Selbsthilfe ist strafbar — kein Schlössertausch, keine Stromabschaltung.
