Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Kopie des Pfaendungsbeschlusses
- ✓Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- ✓Nachweis weiterer Unterhaltspflichten
- ✓Berechnung der Pfaendungsfreigrenze nach Paragraph 850d ZPO
- ✓Ggf. abgeaenderter Unterhaltstitel oder Quittungen ueber geleistete Zahlungen
⏰ Frist
Sofort handeln - die Pfaendung laeuft ab Zustellung an den Arbeitgeber. Fuer die Erinnerung (Paragraph 766 ZPO) besteht keine feste Frist, aber je schneller, desto besser.
🏛️ Behörde
Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) am Sitz des Arbeitgebers oder Familiengericht fuer Vollstreckungsgegenklage.
⚖️ Rechtsgrundlage
Paragraph 850d ZPO (Pfaendung wegen Unterhalt), Paragraphen 765a, 766, 767 ZPO (Vollstreckungsschutz), Paragraphen 1601 ff. BGB.
Experten-Tipps
- 1Pruefen Sie die Berechnung der Pfaendungsfreigrenze nach Paragraph 850d ZPO.
- 2Weisen Sie weitere Unterhaltspflichten nach, die bei der Berechnung zu beruecksichtigen sind.
- 3Bei abgeaendertem Titel: legen Sie den neuen Beschluss dem Arbeitgeber und dem Vollstreckungsgericht vor.
- 4Bei Verwechslung: sofort Erinnerung einlegen mit Identitaetsnachweis.
- 5Paralell: pruefen Sie einen Abaenderungsantrag gegen den zugrundeliegenden Titel.
