Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Kopie des bestehenden Unterhaltstitels
- ✓Nachweis der Einkommensaenderung (Kuendigungsschreiben, neuer Arbeitsvertrag, ALG-I-Bescheid)
- ✓Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
- ✓Steuerbescheide der letzten 2 Jahre
- ✓Dokumentation geaenderter Betreuungsverhaeltnisse (falls relevant)
- ✓Nachweis weiterer Unterhaltspflichten
⏰ Frist
Kein fester Termin, aber die Abaenderung wirkt erst ab Zustellung. Jeder Monat Verzoegerung kostet Geld, das nicht zurueckgefordert werden kann.
🏛️ Behörde
Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnsitz des Kindes. Bei Jugendamtsurkunden: zunaechst Antrag beim Jugendamt auf Neuberechnung, dann ggf. gerichtlich.
⚖️ Rechtsgrundlage
Paragraph 238 FamFG (Abaenderung), Paragraphen 1601 ff. BGB (Unterhaltspflicht), Duesseldorfer Tabelle. Selbstbehalt des Pflichtigen nach Anmerkungen zur Duesseldorfer Tabelle.
Experten-Tipps
- 1Handeln Sie sofort bei Einkommensaenderung - jeder versaeumte Monat erzeugt nicht reduzierbare Rueckstaende.
- 2Dokumentieren Sie die Aenderung lueckenlos: vorher/nachher-Einkommen mit Belegen.
- 3Berechnen Sie den neuen Unterhalt nach der aktuellen Duesseldorfer Tabelle.
- 4Bei Jobverlust: fuegen Sie den ALG-I-Bescheid und Bewerbungsnachweise bei.
- 5Bei mehreren Kindern: beachten Sie die Mangelfallberechnung.
- 6Stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, wenn Pfaendung droht.
