Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Vollständiger Beschluss des Familiengerichts mit Rechtsmittelbelehrung und Aktenzeichen
- ✓Zustellungsnachweis mit Datum (Fristbeginn für die Monatsfrist)
- ✓Eigene Unterhaltsberechnung mit korrekten Werten als Vergleich zur gerichtlichen Berechnung
- ✓Neue oder bisher nicht vorgelegte Einkommensnachweise
- ✓Dokumentation von Verfahrensfehlern (Protokolle, abgelehnte Beweisanträge)
- ✓Berechnungen zum Beschwerdewert (Differenz × 12 Monate > 600 Euro)
⏰ Frist
Einen Monat ab schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses (§ 63 Abs. 1 FamFG). Enthält der Beschluss keine oder eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 63 Abs. 3 FamFG). Die Beschwerde kann in Textform eingelegt werden und muss den Beschluss bezeichnen sowie erklären, dass dagegen Beschwerde eingelegt wird. Die Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber zeitnah erfolgen.
🏛️ Behörde
Einzulegen beim Familiengericht (Amtsgericht), das den Beschluss erlassen hat. Das Beschwerdegericht ist das zuständige Oberlandesgericht (OLG). In Österreich: Rekurs an das Landesgericht innerhalb von 14 Tagen. In der Schweiz: Berufung an das Obergericht innerhalb von 30 Tagen (Art. 311 ZPO-CH).
⚖️ Rechtsgrundlage
FamFG §§ 58-69 (Beschwerde), § 61 (Beschwerdewert über 600 Euro), § 63 (Monatsfrist), § 68 (Beschwerdeentscheidung durch OLG). BGB §§ 1601-1615 (materielles Unterhaltsrecht). GG Art. 103 Abs. 1 (rechtliches Gehör). ZPO § 331 (Versäumnisurteil, anwendbar über § 113 FamFG).
Experten-Tipps
- 1Legen Sie die Beschwerde innerhalb der Monatsfrist ein - auch wenn Sie die Begründung noch nicht fertig haben. Die Einlegung wahrt die Frist, die Begründung kann nachgereicht werden.
- 2Berechnen Sie den Beschwerdewert: (festgesetzter Unterhalt minus anerkannter Betrag) × 12 Monate. Liegt der Wert unter 600 Euro, ist die Beschwerde unzulässig - prüfen Sie dann die Zulassung durch das Ausgangsgericht (§ 61 Abs. 2 FamFG).
- 3Benennen Sie konkrete Fehler des Ausgangsgerichts: Welche Einkommensposten wurden falsch berechnet? Welche Abzüge wurden nicht berücksichtigt? Welche Beweisanträge wurden übergangen?
- 4Nutzen Sie die vollständige Tatsacheninstanz: Das OLG prüft den gesamten Sachverhalt neu. Neue Einkommensnachweise, die im ersten Verfahren nicht vorlagen, können vorgelegt werden.
- 5Bei besonders dringenden Fällen kann die Vollstreckung des Ausgangsbeschlusses durch Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 64 Abs. 3 FamFG gehemmt werden - aber nur in Ausnahmefällen.
- 6Dokumentieren Sie Verfahrensfehler sofort. Wenn das Gericht Ihren Beweisantrag abgelehnt hat, notieren Sie Datum, Inhalt und Begründung der Ablehnung für die Beschwerdebegründung.
