Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Kopie des angefochtenen Beschlusses mit Zustellungsdatum
- ✓Begruendung: welche Feststellungen fehlerhaft sind und warum
- ✓Einkommensdokumentation, die die Fehler belegt
- ✓Ggf. alternative Berechnung nach Duesseldorfer Tabelle
⏰ Frist
Einen Monat ab Zustellung des Beschlusses (Paragraph 63 FamFG). In Oesterreich: 14 Tage fuer Rekurs.
🏛️ Behörde
Oberlandesgericht (OLG) ueber das erlassende Amtsgericht (Familiengericht).
⚖️ Rechtsgrundlage
Paragraphen 58-69 FamFG (Beschwerde in Familiensachen), Paragraphen 1601 ff. BGB, Duesseldorfer Tabelle.
Experten-Tipps
- 1Pruefen Sie das Zustellungsdatum genau - die Monatsfrist laeuft ab diesem Tag.
- 2Benennen Sie konkrete Fehler des erstinstanzlichen Beschlusses.
- 3Fuegen Sie eine eigene Unterhaltsberechnung bei, die den Fehler aufzeigt.
- 4Beantragen Sie ggf. einstweilige Aussetzung der Vollstreckung beim OLG.
- 5Beachten Sie: Neue Tatsachen koennen im Beschwerdeverfahren nur eingeschraenkt eingefuehrt werden.
