Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Nachweis der bestehenden rechtlichen Vaterschaft (Geburtsurkunde, Anerkennungsurkunde)
- ✓Begruendung der Zweifel an der Vaterschaft
- ✓Antrag auf gerichtliches Abstammungsgutachten (DNA-Test)
- ✓Ggf. private DNA-Testergebnisse (als Anlass, nicht als Beweis)
⏰ Frist
Zwei Jahre ab Kenntnis der Umstaende, die gegen die Vaterschaft sprechen (Paragraph 1600b BGB). Im Unterhaltsverfahren: Bestreitung moeglichst in der ersten Antwort.
🏛️ Behörde
Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnsitz des Kindes.
⚖️ Rechtsgrundlage
Paragraphen 1599-1600e BGB (Vaterschaftsanfechtung), Paragraph 1598a BGB (Recht auf Abstammungsklaerung), FamFG (Abstammungsverfahren).
Experten-Tipps
- 1Bestreiten Sie die Vaterschaft ausdruecklich in der Antwort auf den Unterhaltsantrag.
- 2Leiten Sie ein eigenstaendiges Anfechtungsverfahren ein.
- 3Beantragen Sie ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten.
- 4Private DNA-Tests koennen die Anfechtung begruenden, sind aber kein gerichtliches Beweismittel.
- 5Pruefen Sie die Zweijahresfrist genau - ab Kenntnis, nicht ab Geburt.
