Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Versäumnisbeschluss mit Zustellungsdatum und Aktenzeichen
- ✓Nachweis des Zustellungsdatums (Zustellungsurkunde, Postzustellungsurkunde)
- ✓Gründe für die Säumnis (Krankschreibung, Reisenachweis, fehlende Zustellung) für eventuellen Wiedereinsetzungsantrag
- ✓Vollständige Einkommensunterlagen für die inhaltliche Erwiderung (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
- ✓Eigene Unterhaltsberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle
- ✓Beweismittel für Ihre Einwendungen (Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über weitere Unterhaltspflichten)
⏰ Frist
Zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisbeschlusses (§ 339 Abs. 1 ZPO). Bei unverschuldeter Fristversäumnis: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) innerhalb von zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses, spätestens ein Jahr nach Fristablauf. Achtung: Ein zweites Versäumnisurteil kann nicht mehr mit Einspruch angefochten werden.
🏛️ Behörde
Das Familiengericht (Amtsgericht), das den Versäumnisbeschluss erlassen hat. Der Einspruch wird beim selben Gericht eingelegt. In Österreich: Widerspruch beim erlassenden Bezirksgericht (§ 397a ZPO-AT). In der Schweiz: Einsprache gegen Zahlungsbefehl beim Betreibungsamt (SchKG Art. 74 ff.).
⚖️ Rechtsgrundlage
ZPO § 331 (Versäumnisurteil), § 338 (Einspruch), § 339 (Frist zwei Wochen), § 342 (Rückversetzung in frühere Lage), § 345 (zweites Versäumnisurteil: kein Einspruch), § 707 (einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung), § 233 (Wiedereinsetzung). FamFG § 113 (Verweis auf ZPO in Familienstreitsachen). BGB §§ 1601 ff. (materielles Unterhaltsrecht).
Experten-Tipps
- 1Legen Sie den Einspruch sofort innerhalb der Zweiwochenfrist ein - auch ohne Begründung. Die bloße Erklärung 'Ich lege Einspruch ein' genügt formell. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
- 2Beantragen Sie gleichzeitig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 707 ZPO). Der Versäumnisbeschluss ist sofort vollstreckbar - ohne Einstellungsantrag kann trotz Einspruch gepfändet werden.
- 3Bereiten Sie sich auf den neuen Verhandlungstermin gründlich vor. Legen Sie Ihre vollständigen Einkommensunterlagen vor und adressieren Sie jeden Punkt des Antrags. Ein zweites Versäumnis ist nicht heilbar - dagegen gibt es nur noch die Berufung.
- 4Prüfen Sie, ob zusätzlich ein Wiedereinsetzungsantrag (§ 233 ZPO) sinnvoll ist. Wenn die Säumnis unverschuldet war (Krankheit, fehlerhafte Zustellung), sichert die Wiedereinsetzung die Fristwahrung ab.
- 5Dokumentieren Sie den Grund der Säumnis mit Belegen - ärztliches Attest bei Krankheit, Reiseunterlagen bei Abwesenheit, Postzustellungsurkunde bei fehlerhafter Zustellung.
- 6Unterschätzen Sie die Dringlichkeit nicht: Der Antragsteller kann mit dem Versäumnisbeschluss sofort zum Arbeitgeber gehen und die Lohnpfändung einleiten. Handeln Sie innerhalb von Tagen, nicht Wochen.
