Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Einkommensunterlagen beider Elternteile (für eine faire Berechnung)
- ✓Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle mit bereinigtem Nettoeinkommen
- ✓Geburtsurkunde des Kindes
- ✓Bestehender Unterhaltstitel (falls vorhanden, zur Ablösung)
- ✓Vereinbarte Umgangs- und Betreuungsregelung
- ✓Absprache zu Sonderbedarf (Klassenfahrten, Kieferorthopädie, Nachhilfe) und Verteilungsschlüssel
⏰ Frist
Keine Frist - die einvernehmliche Vereinbarung kann jederzeit getroffen werden. Die Beurkundung beim Jugendamt erfordert einen Termin (üblicherweise innerhalb von 1 bis 3 Wochen). Empfehlung: Vereinbarung zeitnah beurkunden, da eine mündliche Absprache nicht vollstreckbar ist und bei Streit wertlos wird.
🏛️ Behörde
Jugendamt (Urkundsperson nach § 59 SGB VIII) am Wohnsitz eines Elternteils oder des Kindes - kostenfrei. Alternativ: Notar (gebührenpflichtig, ca. 50 bis 200 Euro je nach Gegenstandswert). In Österreich: Bezirksgericht oder Kinder- und Jugendhilfeträger. In der Schweiz: KESB oder Friedensrichter.
⚖️ Rechtsgrundlage
BGB § 1612a (Mindestunterhalt, dynamische Titel), § 1585c (Unterhaltsvereinbarung). SGB VIII § 59 (Beurkundung durch das Jugendamt, kostenlos). FamFG § 239 (Abänderung von Jugendamtsurkunden). BeurkG (Beurkundungsgesetz) für notarielle Vereinbarungen. Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhaltsverordnung als Berechnungsgrundlage.
Experten-Tipps
- 1Nutzen Sie die kostenlose Beurkundung beim Jugendamt statt zum Notar zu gehen. Die Urkunde hat exakt dieselbe Wirkung und kostet nichts.
- 2Erstellen Sie eine dynamische Unterhaltsurkunde, die sich automatisch an die jährlichen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle anpasst. So vermeiden Sie alle paar Jahre eine neue Beurkundung.
- 3Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB darf nicht unterschritten werden - eine Vereinbarung unter dem Mindestunterhalt kann im Interesse des Kindes angefochten werden.
- 4Regeln Sie Sonderbedarf und Mehrbedarf in der Vereinbarung: Wer zahlt Kieferorthopädie, Nachhilfe, Klassenfahrten? Ohne klare Regelung führen diese Positionen regelmäßig zu neuem Streit.
- 5Beide Elternteile sollten die Vereinbarung vor der Beurkundung prüfen - idealerweise jeweils mit einem Anwalt. Die Jugendamts-Urkundsperson ist neutral und berät nicht einseitig.
- 6Dokumentieren Sie die Einigung schriftlich, bevor Sie den Beurkundungstermin vereinbaren. Bringen Sie alle Unterlagen mit zum Termin - das Jugendamt prüft die Berechnung auf Plausibilität.
