Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Markenurkunde oder Registrierungsnachweis (DPMA oder EUIPO) mit Registriernummer
- ✓Dokumentation der Verletzungshandlung (Screenshots, Links, Fotos, Produktfotos, Anzeigen)
- ✓Waren-/Dienstleistungsverzeichnis Ihrer Marke zum Abgleich mit der verletzenden Nutzung
- ✓Nachweis der Benutzung Ihrer Marke im geschäftlichen Verkehr (falls die Marke älter als 5 Jahre ist — Benutzungszwang nach § 26 MarkenG)
- ✓Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- ✓Vorherige Korrespondenz mit dem Verletzer
- ✓Bei EU-Marken: EUIPO-Registrierungsnachweis
⏰ Frist
Frist von 7–14 Tagen zur Unterlassung, Entfernung aller verletzenden Materialien und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Bei fortlaufender Online-Nutzung kann eine kürzere Frist angemessen sein. Bei Nichtreaktion: einstweilige Verfügung beim Landgericht (Markenkammer).
🏛️ Behörde
Landgericht (Markenkammern) für Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen. DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für Löschungsverfahren. EUIPO für Unionsmarken. Zoll (Grenzbeschlagnahme verletzender Waren nach EU-Verordnung 608/2013).
⚖️ Rechtsgrundlage
§§ 14, 15 MarkenG (Unterlassungsanspruch), § 14 Abs. 6 MarkenG (Schadensersatz), § 18 MarkenG (Vernichtung), § 19 MarkenG (Auskunft), § 20 MarkenG (Verjährung), § 26 MarkenG (Benutzungszwang). EU: Verordnung (EU) 2017/1001 (Unionsmarke). §§ 195, 199 BGB (Verjährungsfristen).
Experten-Tipps
- 1Identifizieren Sie Ihre Marke immer mit der Registriernummer (DPMA oder EUIPO). Ohne Registrierungsnachweis fehlt der Abmahnung die Grundlage.
- 2Prüfen Sie den Benutzungszwang: Wenn Ihre Marke älter als 5 Jahre ist und Sie sie nicht rechtserhaltend benutzt haben, kann der Verletzer die Einrede der Nichtbenutzung erheben (§ 25 MarkenG).
- 3Fordern Sie neben der Unterlassung auch Auskunft über den Umfang der Verletzung — diese Information ist die Grundlage für die spätere Schadensberechnung.
- 4Die Vertragsstrafe sollte empfindlich genug sein, um die Ernsthaftigkeit zu signalisieren: bei gewerblicher Nutzung sind 5.000–25.000 € übliche Größenordnungen.
- 5Bei Markenverletzungen im E-Commerce: Nutzen Sie zusätzlich die Rechteinhaber-Programme der Plattformen (Amazon Brand Registry, eBay VeRI).
- 6Eine einstweilige Verfügung im Markenrecht kann in dringenden Fällen innerhalb weniger Tage erlassen werden — auch ohne Anhörung des Gegners (ex parte).
- 7Bei hochstreitwertigen Fällen oder komplexen Sachverhalten (Verwechslungsgefahr, Benutzungsschonfrist, Erschöpfung) ist die Einschaltung eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz empfehlenswert.
