Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Beschreibung des KI-Systems oder der Praxis, die Sie für verboten halten
- ✓Name und Angaben der Organisation, die das System einsetzt
- ✓Alle Beweise: Screenshots, Dokumentation, Nachrichtenartikel, Produktbeschreibungen, Datenschutzerklärungen
- ✓Beschreibung, wie das System Sie oder andere betrifft
- ✓Ort des Einsatzes (Land, Stadt, konkrete Räumlichkeiten)
- ✓Zeitablauf: wann Sie erstmals von der Praxis erfahren haben
- ✓Zeugen oder andere Betroffene (optional, stärkt aber die Beschwerde)
⏰ Frist
Die Verbote nach Art. 5 sind seit dem 2. Februar 2025 durchsetzbar. Es gibt keine bestimmte Frist für die Einreichung einer Beschwerde, aber handeln Sie zeitnah, solange Beweise verfügbar sind. Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 2. August 2025 nationale zuständige Behörden benennen.
🏛️ Behörde
Nationale Marktüberwachungsbehörden, die unter der KI-Verordnung benannt wurden. Nationale Datenschutzbehörden (bei DSGVO-Überschneidungen): BfDI (DE), UODO (PL), CNIL (FR), ICO (UK), AEPD (ES), Garante (IT). Das EU AI Office (bei grenzüberschreitenden oder systemischen Fragen). Nationale Verbraucherschutzbehörden.
⚖️ Rechtsgrundlage
EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) Artikel 5: verbotene KI-Praktiken. Art. 5(1)(a): unterschwellige/manipulative/täuschende Techniken. Art. 5(1)(b): Ausnutzung von Schwachstellen. Art. 5(1)(c): Social Scoring. Art. 5(1)(d): individuelle Straftaten-Risikobewertung ausschließlich auf Grundlage von Profiling. Art. 5(1)(e): ungerichtetes Erfassen von Gesichtsbildern. Art. 5(1)(f): Emotionserkennung am Arbeitsplatz/in Bildungseinrichtungen. Art. 5(1)(g): biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale. Art. 5(1)(h): biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung für Strafverfolgung. KI-Verordnung Art. 99: Sanktionen bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Umsatzes.
Experten-Tipps
- 1Seien Sie so konkret wie möglich. Identifizieren Sie das genaue KI-System, die einsetzende Organisation und welcher Unterabsatz von Art. 5 Ihrer Meinung nach verletzt wird.
- 2Sammeln Sie Beweise vor der Einreichung: Screenshots, Produktdokumentation, Nachrichtenartikel, Datenschutzerklärungen mit Erwähnung der Technologie, Zeugenaussagen.
- 3Reichen Sie bei der richtigen Behörde ein. Jeder EU-Mitgliedstaat hat nationale zuständige Behörden benannt. Im Zweifel ist Ihre nationale Datenschutzbehörde ein guter Ausgangspunkt.
- 4Erwähnen Sie den Sanktionsrahmen: Art. 99 sieht die höchste Bußgeldstufe (35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Umsatz) für verbotene Praktiken vor.
- 5Erwägen Sie auch eine DSGVO-Beschwerde, wenn die Praxis die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die beiden Regelwerke überschneiden sich erheblich.
- 6Sie können eine Beschwerde auch einreichen, wenn Sie nicht persönlich betroffen sind. Die KI-Verordnung erlaubt jeder Person oder Einrichtung, mutmaßliche Verstöße bei den zuständigen Behörden zu melden.
