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Beschwerde über eine verbotene KI-Praxis (EU-KI-Verordnung Art. 5)

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) hat ein absolutes Verbot bestimmter KI-Praktiken eingeführt, die als inakzeptable Risiken für Grundrechte und Sicherheit eingestuft werden. Diese Verbote, festgelegt in Artikel 5, sind seit dem 2. Februar 2025 durchsetzbar - als erste Bestimmungen der KI-Verordnung, die in Kraft getreten sind. Organisationen, die verbotene KI-Systeme einsetzen, drohen Sanktionen der höchsten Stufe: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zu den verbotenen Praktiken gehören: KI-Systeme, die unterschwellige, manipulative oder täuschende Techniken einsetzen, um Verhalten zu verzerren und erheblichen Schaden zu verursachen; KI, die Schwachstellen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozioökonomischer Lage ausnutzt; Social-Scoring-Systeme; individuelle Straftaten-Risikobewertung ausschließlich auf Grundlage von Profiling; ungerichtetes Erfassen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras; Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (außer zu medizinischen/Sicherheitszwecken); biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale wie Ethnie, politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugungen, Sexualleben oder sexuelle Orientierung; sowie biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen für Strafverfolgungszwecke (mit engen Ausnahmen). DocuGov.ai erstellt eine strukturierte, rechtlich präzise Beschwerde, die die verdächtige verbotene Praxis identifiziert, die einschlägigen Bestimmungen von Art. 5 zitiert und eine Untersuchung fordert.

Ihre Situation verstehen

Sie haben Beweise oder begründeten Verdacht, dass eine Organisation ein KI-System einsetzt, das eine verbotene Praxis gemäß Art. 5 der EU-KI-Verordnung darstellt. Häufige Szenarien: - Ein Arbeitgeber setzt KI zur Überwachung von Emotionen oder Gesichtsausdrücken der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein - Ein Unternehmen oder eine Behörde implementiert ein Social-Scoring-System - Ein KI-System wird eingesetzt, um Menschen auf eine Weise zu manipulieren oder zu täuschen, die ihr Verhalten verzerrt - Eine Organisation erfasst Gesichtsbilder aus sozialen Medien zum Aufbau einer Gesichtserkennungsdatenbank - Biometrische Echtzeit-Identifizierung wird in öffentlichen Räumen ohne gesetzliche Ermächtigung eingesetzt - Ein KI-System leitet sensible persönliche Merkmale (Ethnie, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung) aus biometrischen Daten ab - Ein Dienstleister setzt KI ein, die Schwachstellen bestimmter Gruppen (Ältere, Behinderte, Kinder) ausnutzt - Eine Schule oder Universität setzt KI-Emotionserkennung bei Schülern/Studenten ein

Was Sie vorbereiten müssen

  • Beschreibung des KI-Systems oder der Praxis, die Sie für verboten halten
  • Name und Angaben der Organisation, die das System einsetzt
  • Alle Beweise: Screenshots, Dokumentation, Nachrichtenartikel, Produktbeschreibungen, Datenschutzerklärungen
  • Beschreibung, wie das System Sie oder andere betrifft
  • Ort des Einsatzes (Land, Stadt, konkrete Räumlichkeiten)
  • Zeitablauf: wann Sie erstmals von der Praxis erfahren haben
  • Zeugen oder andere Betroffene (optional, stärkt aber die Beschwerde)

Frist

Die Verbote nach Art. 5 sind seit dem 2. Februar 2025 durchsetzbar. Es gibt keine bestimmte Frist für die Einreichung einer Beschwerde, aber handeln Sie zeitnah, solange Beweise verfügbar sind. Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 2. August 2025 nationale zuständige Behörden benennen.

🏛️ Behörde

Nationale Marktüberwachungsbehörden, die unter der KI-Verordnung benannt wurden. Nationale Datenschutzbehörden (bei DSGVO-Überschneidungen): BfDI (DE), UODO (PL), CNIL (FR), ICO (UK), AEPD (ES), Garante (IT). Das EU AI Office (bei grenzüberschreitenden oder systemischen Fragen). Nationale Verbraucherschutzbehörden.

⚖️ Rechtsgrundlage

EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) Artikel 5: verbotene KI-Praktiken. Art. 5(1)(a): unterschwellige/manipulative/täuschende Techniken. Art. 5(1)(b): Ausnutzung von Schwachstellen. Art. 5(1)(c): Social Scoring. Art. 5(1)(d): individuelle Straftaten-Risikobewertung ausschließlich auf Grundlage von Profiling. Art. 5(1)(e): ungerichtetes Erfassen von Gesichtsbildern. Art. 5(1)(f): Emotionserkennung am Arbeitsplatz/in Bildungseinrichtungen. Art. 5(1)(g): biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale. Art. 5(1)(h): biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung für Strafverfolgung. KI-Verordnung Art. 99: Sanktionen bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Umsatzes.

Experten-Tipps

  1. 1Seien Sie so konkret wie möglich. Identifizieren Sie das genaue KI-System, die einsetzende Organisation und welcher Unterabsatz von Art. 5 Ihrer Meinung nach verletzt wird.
  2. 2Sammeln Sie Beweise vor der Einreichung: Screenshots, Produktdokumentation, Nachrichtenartikel, Datenschutzerklärungen mit Erwähnung der Technologie, Zeugenaussagen.
  3. 3Reichen Sie bei der richtigen Behörde ein. Jeder EU-Mitgliedstaat hat nationale zuständige Behörden benannt. Im Zweifel ist Ihre nationale Datenschutzbehörde ein guter Ausgangspunkt.
  4. 4Erwähnen Sie den Sanktionsrahmen: Art. 99 sieht die höchste Bußgeldstufe (35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Umsatz) für verbotene Praktiken vor.
  5. 5Erwägen Sie auch eine DSGVO-Beschwerde, wenn die Praxis die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die beiden Regelwerke überschneiden sich erheblich.
  6. 6Sie können eine Beschwerde auch einreichen, wenn Sie nicht persönlich betroffen sind. Die KI-Verordnung erlaubt jeder Person oder Einrichtung, mutmaßliche Verstöße bei den zuständigen Behörden zu melden.

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