Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Kopie des Bußgeldbescheids, Anhörungsbogens oder der Verwarnung
- ✓Fotos der Geschwindigkeitsbeschilderung am Messort (oder Nachweis fehlender/verdeckter Schilder)
- ✓GPS-Daten, Dashcam-Aufnahmen oder Telematikprotokolle mit Ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit zum Tatzeitpunkt
- ✓Eichschein und Wartungsprotokoll des Messgeräts (bei der Behörde anfordern per Akteneinsicht)
- ✓Fotos oder Video des Blitzerstandorts einschließlich etwaiger Vorwarnschilder (oder deren Fehlen)
- ✓Zeugenaussagen von Beifahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern
- ✓Ärztliche Bescheinigung oder Rettungsdienstbericht (bei geltend gemachter Notsituation)
- ✓Fahrererklärung oder Zeugenfragebogen (wenn Sie nicht der Fahrer waren)
- ✓Fahrzeugunterlagen, die belegen, dass das Auto verkauft, gestohlen oder im Besitz einer anderen Person war
- ✓Jegliche bisherige Korrespondenz mit der Bußgeldstelle bezüglich dieses Bescheids
⏰ Frist
In Deutschland beträgt die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid 14 Tage ab Zustellung. Die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate ab Tattag. In Österreich beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage. In der Schweiz variieren die Fristen kantonal (typisch 10-30 Tage). Prüfen Sie immer die auf Ihrem Bescheid angegebene Frist, da ein Fristversäumnis grundsätzlich zur Rechtskraft des Bescheids führt.
🏛️ Behörde
Bußgeldstelle, Zentrale Bußgeldstelle, Ordnungsamt oder Amtsgericht (bei gerichtlichem Einspruch)
⚖️ Rechtsgrundlage
Deutschland: OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), StVO (Straßenverkehrsordnung), Bußgeldkatalog (BKat), Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), PTB-Zulassungsvorschriften für Messgeräte. Österreich: StVO, VStG. Schweiz: SVG (Straßenverkehrsgesetz), kantonale Verordnungen. Allgemein: Messgeräte müssen nationale Zertifizierungsstandards erfüllen und regelmäßig geeicht werden.
Experten-Tipps
- 1Fordern Sie unverzüglich vollständige Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle an. Dazu gehören das Messfoto, der Eichschein des Messgeräts, das Messprotokoll, die Bedienungsanleitung und die Schulungsnachweise des Messbeamten. Lücken in der Dokumentation stärken Ihren Einspruch.
- 2Prüfen Sie Eich- und Zulassungsdaten des Messgeräts. Wenn die PTB-Zulassung oder der Eichschein am Tattag abgelaufen war, ist die Messung möglicherweise unverwertbar. Diese Information erhalten Sie über die Akteneinsicht.
- 3Besuchen Sie den Messort und fotografieren Sie die Beschilderung, Sichtverhältnisse und den Blitzerstandort. Notieren Sie Hindernisse (Bewuchs, andere Schilder, Fahrzeuge) und messen Sie den Abstand vom letzten sichtbaren Geschwindigkeitsschild zum Messgerät.
- 4Vergleichen Sie das Messfoto sorgfältig mit Ihrem Fahrzeug. Prüfen Sie Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Modell und Farbe. Wenn es Abweichungen gibt oder das Foto zu unscharf ist, um Ihr Fahrzeug zweifelsfrei zu identifizieren, machen Sie dies in Ihrem Einspruch geltend.
- 5Wenn Sie nicht der Fahrer waren, nutzen Sie den Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen, um den tatsächlichen Fahrer zu benennen oder zu erklären, dass Sie ihn nicht identifizieren können. Beachten Sie die Mitwirkungspflichten und Fristen.
- 6Sichern Sie GPS- und Dashcam-Daten sofort. Digitale Beweise können überschrieben werden. Laden Sie GPS-Protokolle und Dashcam-Aufnahmen herunter, sobald Sie den Bescheid erhalten. Zeitgestempelte Daten sind besonders wertvoll.
- 7Berechnen Sie die Geschwindigkeit nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz für den jeweiligen Gerätetyp. In Deutschland beträgt die Toleranz üblicherweise 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei höheren Geschwindigkeiten. Liegt Ihre Geschwindigkeit nach Toleranzabzug im zulässigen Bereich, ist das Bußgeld unbegründet.
- 8Wenn Ihr Einspruch bei der Bußgeldstelle abgelehnt wird, geben Sie nicht auf. Sie können den Einspruch aufrechterhalten und das Verfahren wird dann an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Vor Gericht haben Sie oft bessere Chancen, da ein Richter den Fall unabhängig prüft.
- 9Bedenken Sie die Gesamtfolgen des Bußgelds: Neben dem Geldbetrag können Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und erhöhte Versicherungsprämien drohen. Ein Einspruch lohnt sich häufig auch bei vermeintlich kleinen Beträgen.
- 10Versenden Sie Ihren Einspruch per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf. Bei der Zustellung per Fax gilt der Sendebericht als Fristnachweis.
