Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Grundsteuerwertbescheid und/oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
- ✓Grundsteuerbescheid der Gemeinde
- ✓Grundbuchauszug mit Flächenangaben
- ✓Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- ✓Bodenrichtwertinformation (BORIS-Portal)
- ✓Baupläne, Wohnflächenberechnung und Gebäudedokumentation
- ✓Gutachten über den Verkehrswert (falls vorhanden)
- ✓Nachweise für Befreiungen (Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit)
- ✓Vergleichsdaten benachbarter Grundstücke
- ✓Kopie der Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung)
⏰ Frist
Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe. Einspruch gegen Grundsteuermessbescheid: 1 Monat. Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid der Gemeinde: 1 Monat (in den meisten Bundesländern). Klage beim Finanzgericht: 1 Monat nach Einspruchsentscheidung. Im Zweifel fristwahrend Einspruch einlegen.
🏛️ Behörde
Finanzamt (Einspruch gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid), Gemeinde (Widerspruch gegen Grundsteuerbescheid), Finanzgericht (Klage)
⚖️ Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz (GrStG), Bewertungsgesetz (BewG), Länderspezifische Grundsteuergesetze, Abgabenordnung (AO, Paragraph 347 ff. Einspruchsverfahren). BVerfG-Urteil zur Grundsteuer 2018.
Experten-Tipps
- 1Legen Sie fristwahrend Einspruch ein, auch wenn Sie die Begründung noch nachreichen. Die Frist von 1 Monat ist strikt und beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids.
- 2Prüfen Sie zuerst den Grundsteuerwertbescheid, da dieser die Grundlage für den Messbescheid und den Grundsteuerbescheid bildet. Fehler hier wirken sich auf alles aus.
- 3Vergleichen Sie die Flächenangaben im Bescheid mit dem Grundbuch und Kataster. Flächenfehler sind einer der häufigsten Gründe für fehlerhafte Bescheide.
- 4Prüfen Sie den Bodenrichtwert im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes. Wenn der angesetzte Wert nicht zu Ihrer konkreten Lage passt, dokumentieren Sie die Abweichung.
- 5Wenn der Grundsteuerwert den Verkehrswert Ihres Grundstücks deutlich übersteigt, lassen Sie ein Gutachten erstellen. Das BVerfG hat eine übermäßige Bewertung als verfassungswidrig eingestuft.
- 6Beantragen Sie gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung (AdV), um die Zahlung der strittigen Steuer bis zur Klärung auszusetzen.
- 7Prüfen Sie, ob Musterverfahren zu Ihrer spezifischen Frage beim Finanzgericht anhängig sind. Ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Musterverfahrens kann sinnvoll sein.
- 8Für denkmalgeschützte Gebäude oder gemeinnützige Nutzung stellen Sie sicher, dass die entsprechende Befreiung beantragt und berücksichtigt wurde.
- 9Nutzen Sie die Beratung eines Steuerberaters oder der Grundeigentümerverbände (Haus und Grund). Die Kosten können sich bei fehlerhaften Bescheiden schnell amortisieren.
- 10Dokumentieren Sie alle Fehler systematisch und legen Sie für jeden Fehler die korrekten Daten mit Belegen vor.
- 11Vergleichen Sie Ihren Grundsteuerwert mit dem von Nachbarn mit ähnlichen Grundstücken. Große Abweichungen können auf Bewertungsfehler hindeuten.
- 12In Bayern (Flächenmodell) prüfen Sie, ob die Flächen und Äquivalenzzahlen korrekt sind. In Baden-Württemberg prüfen Sie den Bodenrichtwert und die Steuermesszahl.
- 13Erwägen Sie den Anschluss an ein Musterverfahren, um Kosten zu teilen und von einer Grundsatzentscheidung zu profitieren. Informieren Sie sich beim Bund der Steuerzahler über aktuelle Musterverfahren zur Grundsteuerreform.
