Ihre Situation verstehen
Ihr Versicherer hat die Entschädigung abgelehnt oder gekürzt. Typische Situationen sind:
- Ablehnung der Haftpflicht-Entschädigung (OC)
- Gekürzte Kaskoversicherungs-Entschädigung (AC)
- Ablehnung der Krankenversicherungsleistung
- Ablehnung des Lebensversicherungsanspruchs
- Falsche Schadensklassifizierung
- Verzögerung der Schadensregulierung
Sie haben das Recht, eine Reklamation beim Versicherer einzureichen. Bei weiterer Ablehnung können Sie den Rzecznik Finansowy einschalten.
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Entscheidung des Versicherers mit Begründung
- ✓Versicherungspolice
- ✓Schadensdokumentation (Fotos, Protokolle, Rechnungen)
- ✓Reparaturkostenvoranschlag oder Sachverständigenbewertung
- ✓Medizinische Unterlagen (bei Personenschäden)
- ✓Korrespondenz mit dem Versicherer
⏰ Frist
Reklamation: Versicherer hat 30 Tage für Antwort; keine strenge Einreichungsfrist
🏛️ Behörde
Versicherer / Rzecznik Finansowy / Zivilgericht
⚖️ Rechtsgrundlage
Versicherungstätigkeitsgesetz, Zivilgesetzbuch Art. 805-834, Reklamationsgesetz
Experten-Tipps
- 1Reichen Sie die Reklamation schriftlich ein - der Versicherer hat 30 Tage für die Antwort
- 2Benennen Sie konkrete Fehler in der Entscheidung und legen Sie Ihre Berechnung dar
- 3Fügen Sie eine unabhängige Schadensbewertung oder ein Sachverständigengutachten bei
- 4Bei Ablehnung: Antrag beim Rzecznik Finansowy stellen
- 5Der Rzecznik Finansowy kann kostenlos intervenieren
- 6Erwägen Sie eine Klage - Versicherungsstreitigkeiten sind bis 20.000 PLN gebührenfrei
