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US-Visum abgelehnt: So formulieren Sie eine überzeugende Überprüfung

US-Visumablehnungen nach 214(b) oder 221(g) lassen sich oft durch bessere Nachweise und eine klare Darstellung der Bindungen neu bewerten.

Ihre Situation verstehen

Sie haben ein US-Visum (z. B. B1/B2, F1, H1B) beantragt und eine Ablehnung erhalten. Häufige Gründe sind 214(b) (fehlender Nachweis der Rückkehrbindung) oder 221(g) (zusätzliche Prüfung/fehlende Unterlagen). Ein formaler Überprüfungsantrag ist kein klassisches Rechtsmittel, kann aber mit neuen, relevanten Informationen die Bewertung verbessern.

Was Sie vorbereiten müssen

  • Ablehnungsinformation (214(b)/221(g) bzw. Hinweis des Konsulats)
  • Bestätigung des DS-160 (falls vorhanden)
  • Nachweise zu Bindungen im Heimatland (Arbeitsverhältnis, Immobilie, Familie)
  • Finanznachweise (Einkommen, Kontoauszüge, Sponsor falls relevant)
  • Reiseplan/Einladung (falls vorhanden) und Belege zur Rückkehrabsicht

Experten-Tipps

  • 1.Vermeide emotionale Formulierungen; bleibe sachlich und präzise
  • 2.Lege neue oder klarere Nachweise vor (nicht nur Wiederholung)
  • 3.Erklären Sie Widersprüche in Angaben (z. B. Beschäftigung, Finanzen) nachvollziehbar
  • 4.Prüfe, ob eine Neubeantragung mit verbesserten Unterlagen sinnvoller ist

Benötigtes Dokument

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Antrag auf Neubewertung
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