Ihre Situation verstehen
Die Ausländerbehörde hat Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) abgelehnt. In vielen Fällen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder — in Bundesländern ohne Vorverfahren — direkt Klage erheben. Entscheidend sind der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und eine saubere Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen.
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Ablehnungsbescheid (Bescheid) mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
- ✓Ihre ursprünglichen Antragsunterlagen
- ✓Zusätzliche Nachweise zur Stützung Ihres Anspruchs
- ✓Nachweis Krankenversicherung
- ✓Nachweis Lebensunterhalt/Finanzierung
- ✓Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung (falls relevant)
⏰ Frist
1 Monat ab Zustellung
🏛️ Behörde
Je nach Bundesland: Widerspruchsbehörde/Regierungspräsidium oder Verwaltungsgericht
⚖️ Rechtsgrundlage
§§ 68–73 VwGO (soweit anwendbar), Aufenthaltsgesetz
Experten-Tipps
- 1.Frist von 1 Monat strikt einhalten
- 2.Wenn Vollziehung droht: Aussetzung der Vollziehung / Eilrechtsschutz prüfen
- 3.Jeden Ablehnungsgrund einzeln adressieren und mit Belegen stützen
- 4.Bei Bedarf Prozesskostenhilfe prüfen
Benötigtes Dokument
📄
Verwaltungsbeschwerde
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