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Aufenthaltstitel abgelehnt: Widerspruch/Klage in Deutschland

Ablehnungen der Aufenthaltserlaubnis können (je nach Bundesland) per Widerspruch oder direkt per Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden.

Ihre Situation verstehen

Die Ausländerbehörde hat Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) abgelehnt. In vielen Fällen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder — in Bundesländern ohne Vorverfahren — direkt Klage erheben. Entscheidend sind der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und eine saubere Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen.

Was Sie vorbereiten müssen

  • Ablehnungsbescheid (Bescheid) mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
  • Ihre ursprünglichen Antragsunterlagen
  • Zusätzliche Nachweise zur Stützung Ihres Anspruchs
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis Lebensunterhalt/Finanzierung
  • Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung (falls relevant)
Frist
1 Monat ab Zustellung
🏛️ Behörde
Je nach Bundesland: Widerspruchsbehörde/Regierungspräsidium oder Verwaltungsgericht
⚖️ Rechtsgrundlage
§§ 68–73 VwGO (soweit anwendbar), Aufenthaltsgesetz

Experten-Tipps

  • 1.Frist von 1 Monat strikt einhalten
  • 2.Wenn Vollziehung droht: Aussetzung der Vollziehung / Eilrechtsschutz prüfen
  • 3.Jeden Ablehnungsgrund einzeln adressieren und mit Belegen stützen
  • 4.Bei Bedarf Prozesskostenhilfe prüfen

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