Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Die Anfrage und das betroffene Hochrisiko-System
- ✓Technische Dokumentation (im Stil von Anhang IV)
- ✓Aufzeichnungen zum Risikomanagementsystem
- ✓Maßnahmen zur Daten-Governance und -Qualität
- ✓Vorkehrungen zur menschlichen Aufsicht
- ✓Etwaige Lücken und ein Zeitplan zur Behebung; ein benannter Kontakt
Verwandte Vorlagen & Leitfäden
⏰ Frist
Antworten Sie bis zur in der Anfrage genannten Frist. Die Hochrisiko-Pflichten gelten nach der Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) und dem 2. August 2028 (Anhang I); das ursprüngliche Datum war der 2. August 2026.
🏛️ Behörde
Nationale Marktüberwachungsbehörden; ggf. benannte Stellen.
⚖️ Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689, Hochrisiko-Bestimmungen (Risikomanagement, technische Dokumentation, Daten-Governance, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung); Bußgelder nach Art. 99.
Experten-Tipps
- 1Ordnen Sie jedes angefragte Element einem konkreten Dokument zu.
- 2Fassen Sie Ihren Risikomanagement-Prozess zusammen, nicht nur dessen Existenz.
- 3Beschreiben Sie die menschliche Aufsicht konkret (wer, wann, wie).
- 4Wenn Normen/Werkzeuge noch reifen, nennen Sie, was Sie haben und was in Arbeit ist.
- 5Verweisen Sie auf die vorgeschlagene Fristverschiebung, klar als bedingt markiert.
Häufige Fragen
Wann gelten die Hochrisiko-KI-Pflichten?
Ursprünglich war es der 2. August 2026. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, gelten eigenständige Anhang-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027 und in Produkte eingebettete Anhang-I-Systeme ab dem 2. August 2028.
