Ihre Situation verstehen
Was Sie vorbereiten müssen
- ✓Ablehnungsbescheid oder Aufhebungsbescheid der Familienkasse im Original
- ✓Steuer-Identifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes
- ✓Geburtsurkunde des Kindes
- ✓Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Schulbescheinigung
- ✓Meldebescheinigung des Kindes (insbesondere bei im Ausland lebenden Kindern)
- ✓Nachweis uber Erwerbstatigkeit des Kindes (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen) bei Zweitausbildung
- ✓Nachweis uber Ubergangszeit (Zusage des nachsten Ausbildungsplatzes, Bewerbungen)
- ✓Bei EU-Fallen: Bescheinigung E 411 oder Formular E 401 aus dem Wohnsitzstaat des Kindes
- ✓Sorgerechtsbeschluss oder Pflegevereinbarung bei Pflege-/Stiefkindern
Kindergeld abgelehnt: Einspruch bei der Familienkasse
Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit festgesetzt. Rechtlich ist das Kindergeld eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz, sodass gegen einen Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid der Einspruch nach der Abgabenordnung statthaft ist und nicht der Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Auch wenn umgangssprachlich von einem Widerspruch gesprochen wird, ist die formal richtige Bezeichnung der Einspruch. Inhaltlich gelten dieselben Grundsätze: Der Einspruch sollte den Bescheid genau bezeichnen, die Streitpunkte benennen und die maßgeblichen Nachweise beifügen.
Häufige Streitpunkte bei volljährigen Kindern
Die meisten Ablehnungen betreffen volljährige Kinder. Für sie besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden, eine Übergangszeit überbrücken oder auf einen Ausbildungsplatz warten. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung kann eine schädliche Erwerbstätigkeit den Anspruch entfallen lassen.
Streit entsteht oft über Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, über die Abgrenzung von Erst- und Zweitausbildung sowie über grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, ist die Klage beim Finanzgericht der nächste Schritt.
Verwandte Vorlagen & Leitfäden
⏰ Frist
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (bei Versand per Post gilt der Bescheid grundsätzlich am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, § 122 Abs. 2 AO). Der Widerspruch ist schriftlich bei der zustandigen Familienkasse einzulegen. Bei Versaumnis der Frist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand moglich, wenn die Versaumnis unverschuldet war (§ 110 AO).
🏛️ Behörde
Familienkasse der Bundesagentur fur Arbeit (zustandige Familienkasse steht auf dem Bescheid). Bei Angehorigen des offentlichen Dienstes: die jeweilige Besoldungsstelle als Familienkasse. Nach erfolglosem Widerspruch: Finanzgericht.
⚖️ Rechtsgrundlage
Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 31, 32, 62-78; Bundeskindergeldgesetz (BKGG); Abgabenordnung (AO) §§ 347-367 (Einspruchsverfahren); EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 (grenzüberschreitende Fälle); BFH-Rechtsprechung zur Erstausbildung und Zweitausbildung.
Experten-Tipps
- 1Legen Sie den Widerspruch immer schriftlich ein und senden Sie ihn per Einschreiben mit Ruckschein oder geben Sie ihn personlich bei der Familienkasse ab und lassen Sie sich den Empfang bestatigen.
- 2Behalten Sie eine Kopie des Widerspruchs und aller beigefugten Unterlagen fur Ihre Akten. Diese benotigen Sie fur ein mogliches Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
- 3Reichen Sie fehlende Unterlagen so schnell wie moglich nach. Oft ist die Ablehnung allein auf fehlende Nachweise zuruckzufuhren, und die Nachreichung lort das Problem.
- 4Prufen Sie genau, ob die Familienkasse Erst- oder Zweitausbildung korrekt eingestuft hat. Ein konsekutives Masterstudium direkt nach dem Bachelor gilt nach BFH-Rechtsprechung als Teil der Erstausbildung.
- 5Bei der 20-Stunden-Grenze zahlen nur regelmaessige Arbeitszeiten. Kurzfristige Beschaeftigungen in den Semesterferien und Minijobs bleiben grundsaetzlich aussen vor.
- 6Wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 ist und sich um einen Ausbildungsplatz bemuht, lassen Sie es bei der Agentur fur Arbeit als ausbildungsuchend registrieren - das sichert den Kindergeldanspruch.
- 7Bei grenzuberschreitenden Fallen (Kind im EU-Ausland) fordern Sie das Formular E 411 beim auslandischen Trager an. Ohne dieses Formular kann die Familienkasse den Differenzbetrag nicht berechnen.
- 8Nutzen Sie die Moglichkeit, den Widerspruch zunachst fristwahrend ohne Begrundung einzulegen und die ausfuhrliche Begrundung innerhalb von vier Wochen nachzureichen.
Praxishinweis zum Kindergeld-Einspruch
DocuGov.ai
Praktischer Hinweis
Die meisten Ablehnungen bei volljährigen Kindern scheitern an fehlenden Nachweisen, nicht am Anspruch selbst. Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder ein Nachweis über die Suche nach einem Ausbildungsplatz sind oft der entscheidende Beleg, der dem Einspruch zum Erfolg verhilft.
Bei Übergangszeiten und der Abgrenzung von Erst- und Zweitausbildung kommt es auf die genaue zeitliche Dokumentation an. Eine lückenlose Darstellung des Ausbildungsverlaufs ist wirksamer als eine allgemeine Begründung.
Häufige Fragen
Heißt es Widerspruch oder Einspruch beim Kindergeld?
Rechtlich ist es ein Einspruch nach der Abgabenordnung, weil Kindergeld eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz ist. Umgangssprachlich wird er oft Widerspruch genannt. Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat.
Welche Frist habe ich für den Einspruch?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids der Familienkasse. Nach Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig, und eine Änderung ist nur noch über einen neuen Antrag möglich.
Bis zu welchem Alter besteht Anspruch auf Kindergeld?
Für volljährige Kinder besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden, eine Übergangszeit überbrücken oder auf einen Ausbildungsplatz warten.
Wann entfällt der Anspruch trotz Ausbildung?
Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung kann eine schädliche Erwerbstätigkeit, die einen bestimmten Umfang überschreitet, den Anspruch entfallen lassen. Hier lohnt eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
Was tun, wenn der Einspruch abgelehnt wird?
Gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung können Sie Klage beim Finanzgericht erheben. Reichen Sie alle Nachweise zur Ausbildung oder zum Wartestatus geordnet ein.
