Fallbeispiele
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Genehmigungen, Lizenzen & Planung

Baugenehmigungen, Planungsentscheidungen, Gewerbe- und Berufszulassungen, Registrierungen und regulatorische Genehmigungen.

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Widerspruch gegen Ablehnung einer Baugenehmigung

Ablehnungen von Baugenehmigungen können Bauvorhaben, Renovierungen und Immobilienentwicklungen zum Stillstand bringen. Bauaufsichtsbehörden lehnen Anträge ab wegen Nichteinhaltung von Bauvorschriften, Verstößen gegen den Bebauungsplan, ästhetischen Standards, Umweltbedenken und Nachbareinwendungen. In Deutschland ist das Baurecht durch das BauGB (Baugesetzbuch), die BauNVO (Baunutzungsverordnung) und die Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Die untere Bauaufsichtsbehörde (in der Regel das Bauamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) entscheidet über Bauanträge. Gegen die Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden, danach Klage beim Verwaltungsgericht. Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) muss das Vorhaben den Festsetzungen entsprechen. Befreiungen (§ 31 BauGB) sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In Großbritannien werden etwa ein Drittel der Berufungen vor dem Planning Inspectorate gewonnen. In Frankreich werden Ablehnungen von Baugenehmigungen vor dem Tribunal administratif angefochten. DocuGov.ai hilft Ihnen, ein professionelles Widerspruchsschreiben zu erstellen.

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Gewerbelizenz/Erlaubnis abgelehnt: Überprüfung beantragen

Ablehnungen von Gewerbe- oder Berufserlaubnissen können oft durch Nachweise, Klarstellungen oder Nachbesserungen der Unterlagen behoben werden.

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